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   BVerwG, 28.09.1990 - 8 CB 54.90   

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https://dejure.org/1990,12357
BVerwG, 28.09.1990 - 8 CB 54.90 (https://dejure.org/1990,12357)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1990 - 8 CB 54.90 (https://dejure.org/1990,12357)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1990 - 8 CB 54.90 (https://dejure.org/1990,12357)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1990 - 8 CB 54.90
    Das gilt auch dann, wenn - wie hier - geltend gemacht wird, der behauptete Verfahrensmangel führe auf eine grundsätzliche Verfahrensfrage (vgl. etwa Beschluß vom 3. Juli 1968 - BVerwG VIII B 110.67 - BVerwGE 30, 111 [BVerwG 04.07.1968 - VIII B 110/67], st. Rspr.).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1990 - 8 CB 54.90
    Die Beschwerde verkennt, daß eine die Revision eröffnende Divergenz nur dann gegeben ist, wenn die Vorinstanz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage - unabhängig von der tatsächlichen Würdigung des Einzelfalls - eine der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts widersprechende Rechtsauffassung vertreten hat (vgl. etwa Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 S. 7 f., st.Rspr.).
  • BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 71.85

    Wehrpflicht - Tauglichkeit - Grundausbildung

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1990 - 8 CB 54.90
    Die behauptete Abweichung von den Urteilen vom 9. Februar 1977 - BVerwG VIII C 34.76 - (Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 24 S. 33) und vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - (Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 44 S. 8) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 34.76

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1990 - 8 CB 54.90
    Die behauptete Abweichung von den Urteilen vom 9. Februar 1977 - BVerwG VIII C 34.76 - (Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 24 S. 33) und vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - (Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 44 S. 8) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 72.88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Wehr- bzw. Zivildienstunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1990 - 8 CB 54.90
    Das angefochtene Urteil geht vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. auch Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 72.88 - Dok.Ber. A 1990, 197 f. m.weit.Nachw.) davon aus, daß es für die Frage der Wehrdienstfähigkeit darauf ankommt, ob der Wehrpflichtige ohne die Wahrscheinlichkeit einer erheblichen körperlichen oder gesundheitlichen Schädigung den unverzichtbaren Anforderungen der Grundausbildung zu genügen vermag, und bejaht diese Frage aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme.
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